Gesetzlich Versicherte
Ich führe eine Privatpraxis und kann deshalb leider nicht mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Manche gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten, wenn das sog. Kostenerstattungsverfahren (nach § 13.3 SGB V) erfolgreich durchlaufen wurde. Es ist etwas Aufwand, aber eigentlich einfach, wenn man es Schritt für Schritt macht- Ihre Krankenkasse gibt Ihnen dazu die nötigen Informationen. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Pro Sitzung (50 Min.) berechne ich den 3,2- fachen Satz nach GOP, d.h. 139, 89€. Private Krankenkassen übernehmen davon i.d.R. 100,55€ (2, 3- facher Satz nach GOP). (Bei komplexeren Fällen berechne ich den 3,5- fachen Satz, das entspricht 153€. Das begründe ich ggb. der Krankenkasse, die dann i.d.R. auch diesen Betrag erstatten.)
Das Honorar beträgt 140,00 € pro 50- minütiger Sitzung. Leistungen wie die Auswertung von Testverfahren werden extra berechnet. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie das Honorar bei der Steuererklärung geltend machen, sprechen Sie mich gerne darauf an.