Privat Versicherte/ Beihilfeberechtigte

Vor Beginn der Therapie müssen Sie bitte selbst mit Ihrer Krankenkasse/ Beihilfestelle klären, unter welchen Vorasusetzungen die Therapiekosten grundsätzlich erstattet werden. Sie erhalten von mir Rechnungen, die Ihnen später von Ihrer Versicherung erstattet werden. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Pro Sitzung (50 Min.) berechne ich den 3,2- fachen Satz nach GOP, d.h. 139, 89€. Private Krankenkassen übernehmen davon i.d.R. 100,55€ (2, 3- facher Satz nach GOP).


​​Gesetzlich Versicherte


Ich führe eine Privatpraxis und kann deshalb leider nicht mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Manche gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten, wenn das sog. Kostenerstattungsverfahren (nach § 13.3 SGB V) erfolgreich durchlaufen wurde. Es ist etwas Aufwand, aber eigentlich einfach, wenn man es Schritt für Schritt macht- Ihre Krankenkasse gibt Ihnen dazu die nötigen Informationen. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Pro Sitzung (50 Min.) berechne ich den 3,2- fachen Satz nach GOP, d.h. 139, 89€. Private Krankenkassen übernehmen davon i.d.R. 100,55€ (2, 3- facher Satz nach GOP). (Bei komplexeren Fällen berechne ich den 3,5- fachen Satz, das entspricht 153€. Das begründe ich ggb. der Krankenkasse, die dann i.d.R. auch diesen Betrag erstatten.)


​​Selbstzahler

Sie haben die Möglichkeit eine Psychotherapie selbst bzw. privat zu bezahlen. Der Vorteil dabei ist, dass die Formalitäten (Anträge etc.) wegfallen. Es werden keine Informationen an Dritte (z.B. Krankenkassen) weitergegeben. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie das Honorar bei der Steuererklärung geltend machen. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ich berechne pro Sitzung (50 Min.) den 3,2- fachen Satz nach GOP, d.h. 139, 89€. 

Beratung & Coaching

Das Honorar beträgt 140,00 € pro 50- minütiger Sitzung. Leistungen wie die Auswertung von Testverfahren werden extra berechnet. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie das Honorar bei der Steuererklärung geltend machen, sprechen Sie mich gerne darauf an.